Der Erwerb von Immobilien in der Türkei durch Ausländer unterliegt zusätzlichen öffentlich-rechtlichen und registerrechtlichen Rahmenbedingungen, die sich ändern können. Wer nur dem Maklerangebot folgt, riskiert spätere Überraschungen bei Genehmigung, Lage oder Verfügbarkeit.

Die folgende Checkliste ist eine Arbeitsstruktur — keine abschließende Rechtsauskunft für jedes Land und jedes Objekt.

Erwerbsrahmen

Je nach Staatsangehörigkeit, Objektlage und Nutzungsart können besondere Voraussetzungen oder Beschränkungen greifen. Klären Sie die Erwerbsfähigkeit vor Anzahlung und vor Marketingversprechen.

Objekt- und Registerprüfung

  • Tapu-Stand und Belastungen
  • Übereinstimmung von Einheit, Adresse und Besichtigung
  • Kat İrtifakı / Kat Mülkiyeti-Status
  • Etwaige militärische / strategische Lagebeschränkungen (fallabhängig prüfen lassen)

Vertrag und Zahlung

Notiz, Vorvertrag und finaler Übertragungsakt müssen dieselbe Einheit und denselben Preisrahmen tragen. Zahlungswege sollten nachvollziehbar und zum notariellen Akt passen.

Checkliste

  1. Erwerbsfähigkeit und etwaige Genehmigungen klären
  2. Register- und Objektdossier anlegen
  3. Vertragsentwurf prüfen lassen
  4. Notar-, Steuer- und Übergabeterminplan setzen

Erol Legal begleitet ausländische Käufer bei der rechtlichen Vorbereitung des Immobilienerwerbs in der Türkei.

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