Bei Neubauten und Projektverkäufen in der Türkei fällt häufig der Begriff Kat İrtifakı (Wohnungsrecht / Etagenrecht) und später Kat Mülkiyeti (Wohnungseigentum). Der Wechsel zwischen beiden Stufen ist kein kosmetischer Labelwechsel — er betrifft Registerlage, Verfügbarkeit und oft auch die Realität der Übergabe.
Dieser Textricht hilft deutschsprachigen Käufern, die richtigen Fragen zu stellen, bevor Zahlungspläne unterschrieben werden.
Die beiden Begriffe
Kat İrtifakı knüpft typischerweise an eine Phase, in der die bauliche Einheit im Register schon als Rechteinheit erscheint, die finale Wohnungseigentumsstruktur aber noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Kat Mülkiyeti steht für die ausgebildete Wohnungseigentumslage nach den formellen Voraussetzungen.
Welche Voraussetzungen im Einzelfall greifen und wie der Übergang läuft, ist akten- und projektabhängig — deshalb ist die Registerlektüre wichtiger als Werbebroschüren.
Praktische Folgen
- Was genau wird übertragen — und was noch nicht?
- Welche Mitwirkungs- und Gemeinschaftspflichten entstehen?
- Wie steht die Einheit zu Gemeinschaftsflächen und Anlagen?
Häufige Risiken
- Kauf auf Grundlage von Renderings, ohne Registerabgleich
- Unklare Abgrenzung der Einheit
- Übergang zur finalen Eigentumslage wird „schon erledigt“ verkauft, ohne Beleg
Prüfliste vor Vertragsabschluss
- Aktuellen Tapu-Status der konkreten Einheit lesen
- Projekt-/Gemeinschaftsdokumente anfordern
- Zahlungsplan an Meilensteine und Registerstand koppeln
- Übergabe- und Gewährleistungsregeln schriftlich fixieren
Erol Legal prüft Kat-İrtifakı-/Kat-Mülkiyeti-Akten vor dem Kauf — nüchtern, dokumentenbasiert, ohne Ergebnisversprechen.